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BVerwG, 05.03.1990 - 8 B 192.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 29.09.1989 - 15 K 2772/88
- BVerwG, 05.03.1990 - 8 B 192.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67
Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1990 - 8 B 192.89
Die ferner erhobene Rüge mangelnder Sachaufklärung (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) ist im Beschwerdeverfahren unbeachtlich, weil Verfahrensmängel nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG geltend gemacht werden können (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [BVerwG 04.07.1968 - VIII B 110/67], st. Rspr.). - BVerwG, 27.10.1989 - 8 CB 82.89
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1990 - 8 B 192.89
Daß nach Fristablauf einzelne der Tätigkeiten möglicherweise in verstärktem Umfang wahrgenommen worden sind, hat keine die Zurückstellung nunmehr selbständig rechtfertigende Bedeutung (vgl. Beschluß vom 27. Oktober 1989 - BVerwG 8 CB 82.89 - amtl. Umdruck S. 4). - BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 106.84
Wehrpflicht - Zurückstellung - Antrag - Fristbeginn
Auszug aus BVerwG, 05.03.1990 - 8 B 192.89
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist "Grund" im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG die Gesamtheit der Tatsachen, aus denen der Wehrpflichtige ein selbständiges Zurückstellungsbegehren herleitet (vgl. Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 106.84 - Buchholz 448.0 § 20 WPflG Nr. 16 S. 8 ).